Jugend­schutz­untersuchungen

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche (15. bis 18. Geburtstag) nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Beschäftigungsbeginn von einem Arzt untersucht worden sind. Die Bescheinigung einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss dem Arbeitgeber vorliegen.

Der Jugendliche muss sich zuerst vom Meldeamt den so genannten Berechtigungsschein besorgen. Zusammen mit den Sorgeberechtigten füllt er den Vorbereitungsbogen aus, unterschreibt ihn gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und bringt ihn mit zur Untersuchung. Der Impfausweis sollte ebenfalls mitgenommen werden.

Es wird folgendes untersucht: Nah- und Fernsicht, Farbsehen, Größe und Gewicht, Blutdruck, Urin und Hören auf 4 m Distanz. Der Arzt muss vor allem beurteilen, ob das Ausführen bestimmter Tätigkeiten für den Jugendlichen gesundheitsgefährdend sein könnte oder ihn eventuell in seiner Entwicklung beeinträchtigt.

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