Reha-Anträge
Eine Rehabilitation (=Reha) zählt zu den gesetzlichen Sozialleistungen. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung, egal ob körperlicher, geistiger oder psychischer Natur, nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben oder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, dient diese Maßnahme Ihrer Wiedereingliederung.
Wer führt Reha-Maßnahmen durch?
Eine Reha-Maßnahme kann von verschiedenen Trägern durchgeführt werden, beispielsweise von den gesetzlichen Krankenversicherungen und der Rentenversicherung, aber auch von der Agentur für Arbeit oder den Sozialämtern. Welcher Kostenträger in Ihrem Falle zuständig ist, richtet sich nach dem Grund der Wiedereingliederung. Am häufigsten sind aber Kranken- und Rentenversicherung zuständig.
Wir helfen Ihnen bei Reha-Anträgen
Für die Bewilligung einer Reha-Maßnahme muss zunächst Ihre Bedürftigkeit sowie Ihre persönliche Eignung festgestellt werden. Dabei unterstützen wir Sie in unserer Hausarztpraxis.
Wir stellen für Sie einen Befundbericht zusammen, der Ihre Beschwerden und Symptome ausführlich definiert und so die medizinische Erfordernis begründet. Viele Patienten empfinden das Ausfüllen der Formulare als schwierig, unklar oder aufwändig. Dann können wir, wenn Sie dies wünschen, den Antrag gemeinsam mit Ihnen ausfüllen. Ebenso sind wir Ihnen bei der Auswahl des geeigneten Kostenträgers behilflich. Die ausgefüllten Formulare können Sie dann zusammen mit dem ärztlichen Befundbericht als Gesamtpaket einreichen.
Hier erhalten Sie die Unterlagen
Wir haben in unserem Softwaresystem die Vorlagen der Reha-Anträge, die wir gemeinsam bei einem vereinbarten Termin ausfüllen.