Selbstzahler­leistungen

Es gibt individuelle Gesundheitsleistungen (kurz „IGeL“) bei Ärztinnen und Ärzten, die die Patienten grundsätzlich selbst bezahlen müssen, weil sie nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Es handelt sich dabei um verschiedene Diagnose- und Behandlungsmethoden, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, im Einzelfall aber sinnvoll sein können. Diese Leistungen sind ein Zusatzangebot, die Patienten sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen.

Häufig handelt es sich bei den Selbstzahlerleistungen um Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Manche dieser Leistungen können allerdings auch zu einer Kassenleistung werden, zum Beispiel bei konkretem Krankheitsverdacht oder in bestimmten Risikofällen wie einer familiären Vorbelastung. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall, bevor Sie eine IGeL-Leistung in Anspruch nehmen, bei Ihrer Krankenkasse, ob das auf sie zutreffen könnte, denn nachträglich ist das nicht mehr möglich.

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