Vorsorge­vollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über Ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Diese Situation kann zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls auftreten, infolgedessen der/die Betroffene ganz oder teilweise handlungsunfähig wird.

Vorsorgevollmachten zu gestalten ist nicht ganz einfach. Es gibt fertige Musterformulare zum Herunterladen auf verschiedenen Internetseiten. Doch häufig eignen sich diese fertigen Muster nicht für die individuelle Situation des Patienten. Oft ist es besser, sich hierzu eine ärztliche Beratung einzuholen.

Um kein Zweifel an der Echtheit einer Vorsorgevollmacht aufkommen zu lassen, kann man das Dokument zusätzlich notariell beurkunden lassen. Sie sollten dafür sorgen, dass die Vorsorgevollmacht immer zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird. Eine Vorsorgevollmacht setzt ein uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.

Die Beratung für eine Vorsorgevollmacht ist keine Kassenleistung, sondern eine Wunschleistung des Patienten, die nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet wird und dementsprechend privat zu bezahlen ist.

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